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Bestatterin Silke Jensen aus Saarwellingen im Saarland
Im Trauerfall sind wir saarlandweit rund um die Uhr für Sie da.
📞 Bestatternotdienst – rund um die Uhr erreichbar
Tel: 06838 2423
📞 Wichtig: Neue Rufnummer für Rehlingen: 06835 608576 (Gerd Neubert)
Wenn die Hände nicht festhalten können, was sie so gerne gehalten hätten.
Eltern befinden sich im absoluten Ausnahmezustand und hinzu kommen gefühlt 1000 Fragen.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den häufig gestellten Fragen,
die mir als Bestatterin zu Sternenkinder und Fehlgeburten gestellt werden:
Sternenkinder und Fehlgeburten
Soforthilfe FAQ
Sternenkinder und Fehlgeburten
Immer dann, wenn Sie Hilfe benötigen. Tel. 06838 2423 Silke JensenDie Abholung eines Verstorbenen darf erst erfolgen, wenn ein Arzt den Tod festgestellt und die entsprechenden Formalitäten vorgenommen hat. Bei einem Sterbefall zu Hause nehmen Sie bitte Kontakt mit ihrem Hausarzt auf. Außerhalb der Sprechstunden können Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer: 116 117 erreichen.Die Erfahrung zeigt: Wenn ein Abschied bevorsteht, kann es für Familien beruhigend sein, schon vorher Kontakt zu mir aufzunehmen. Vielleicht gibt es Fragen, die plötzlich auftauchen. Manchmal braucht es auch einfach jemanden, der zuhört.
Die Versorgung eines verstorbenen Menschen bietet die Möglichkeit, noch einmal etwasFürsorgliches für ihn zu tun und zugleich den Tod besser zu begreifen.Manche Angehörige möchten selbst mithelfen, andere möchten das nicht. Beides ist in Ordnung. Es besteht die Möglichkeit, dem verstorbenen Menschen eigene Kleidung anzuziehen. Auf Wunsch stellen wir Bekleidung zur Verfügung. Bei einer übertragbaren Krankheit greift das Infektionsschutzgesetz. Dann darf der Verstorbene nicht gewaschen, frisiert oder umgekleidet werden. In dieser Situation werden besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen umgesetzt wie z.B. persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionsmaßnahmen, Dokumentation und Kennzeichnung.
Innerhalb bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes muss die Überführung stattfinden. Wenn geeignete Bedingungen vorliegen, ist eine Abschiedsnahme innerhalb von 96 Stunden nach Eintritt des Todes erlaubt (geeignete Kühlung). Außerhalb einer öffentlichen Leichenhalle muss dies bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden.
Die Angst ist absolut nachvollziehbar. Eine Abschiedsnahme kann helfen, den Tod zu begreifen.Gleichzeitig ist es ebenso in Ordnung, sich dagegen zu entscheiden. Im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam besprechen, welche Bedürfnisse Sie haben, was sie empfinden und wie wir den Abschied behutsam vorbereiten können. Sie können sich von uns oder von einer vertrauten Person begleiten lassen.Sie können den Abschied jederzeit abbrechen. Es ist möglich, den Verstorbenen zu berühren, nochmal etwas zu sagen oder persönliche Worte in einem Brief aufzuschreiben. Sie können Kerzen anzünden, Musik hören oder auch ein Lied singen. Oder einfach nur da sein. Sie können etwas vorlesen oder ein Gebet sprechen. Das zu tun, was sich in diesem Moment richtig anfühlt. Die Abschiedsnahme kann je nach Ihrer Situation z. B. zu Hause, im Bestattungshaus in Saarwellingen-Reisbach oder im Abschiedsraum der Feuerbestattung in Völklingen stattfinden.
Die Todesbescheinigung stellt die Ärztin oder der Arzt nach einer ärztlichen Untersuchung (Leichenschau) aus. Der Arzt oder die Ärztin erhält eine Vergütung, die sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte richtet. Die Todesbescheinigung ist unter anderem für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamtam Sterbeort erforderlich.Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, sind z.B. Ehe- oder Lebenspartner und anschließend weitere Angehörige dazu verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen. Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus oder im Pflegeheim, liegt die Verpflichtung einen Arzt zu informieren zunächst bei der jeweiligen Einrichtung.Das Bestattungshaus wird von den Angehörigen gewählt und beauftragt.
Im Saarland gibt es eine gesetzlich festgelegte Reihenfolge. Verantwortlich sind zunächst die Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister. Mehr Infos siehe: https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/msgff/tp_gesundheitpr%C3%A4vention/downloads_bestattungsrecht/dld_bestattungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Ja, wir beraten und koordinieren auch im Fall einer internationalen Rückführung. Damit ist gemeint, wenn ein Mensch im Ausland verstirbt und nach Hause ins Saarland zurückgeholt werden muss. Wichtig: Prüfen Sie unbedingt Ihre Versicherungen auf einen Versicherungsschutz z.B. Auslandskrankenversicherung, Reiseversicherung, Mitgliedschaft im Automobilclub, Lebensversicherungen, etc. Klären Sie, ob die Versicherung die Rückführung selbst in Auftrag gibt (oftmals arbeiten diese in Kooperation), bevor Sie selbst ein Bestattungshaus beauftragen. Lassen Sie sich bitte die schriftliche Kostenübernahme bestätigen. Unterschreiben Sie bitte keine Dokumente, die Sie nicht verstehen.
Personalausweis der verstorbenen PersonKrankenkassenkarte der verstorbenen PersonRentennummer(n) der verstorbenen Personggf. Sterbegeldversicherungggf. Schwerbehindertenausweisggf. Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)zusätzlich bei Verheirateten:Die Geburtsurkunde im Original, Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienstammbuch oder das Stammbuch selbst im Original.zusätzlich bei Ledigen:Die Geburtsurkundezusätzlich bei Verwitweten:Die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienstammbuch oder das Stammbuch selbst im Original und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes /der verstorbenen Ehefrau im Originalzusätzlich bei Geschiedenen:Die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienstammbuch oder das Stammbuch selbst im Original, das rechtskräftige Scheidungsurteil im Original
Rufen Sie die Notrufnummer 112 an. Der Rettungsdienst kümmert sich um die medizinischen Angelegenheiten. Die Polizei kümmert sich in diesem Fall um die Abholung des/der Verstorbenen vom Sterbe-/Fundort.Sollten Sie als Angehörige/er nicht zugegen sein, werden Sie von der Polizei über den Todesfall informiert.Wichtig zu wissen: Beim Sterbefall mit Polizeibeteiligung dürfen Sie als Angehörige/er das Bestattungshaus selbst bestimmen und auswählen.Sie können mich jederzeit unter der Nummer: 06838 2423 erreichen.

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Video: Jan Paulus
Musik: KI, Lizenz vorhanden
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