Bestatterin Silke Jensen aus Saarwellingen im Saarland
Im Trauerfall sind wir saarlandweit rund um die Uhr für Sie da.
📞 Bestatternotdienst – rund um die Uhr erreichbar
Tel: 06838 2423
📞 Wichtig: Neue Rufnummer für Rehlingen: 06835 608576 (Gerd Neubert)
Ein Mensch ist verstorben.
Der Schock sitzt tief und vielleicht wissen Sie nicht genau,
was Sie nun tun sollen.
Rufen Sie mich rund um die Uhr an und wir besprechen Ihre Situation.
Tel: 06838 2423.
Im folgenden erhalten Sie Informationen über weitere Schritte
und Antworten auf häufig gestellte Fragen :
1. Todesfall zu Hause
Informieren Sie zuerst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117.
Gut zu wissen:
In Deutschland haben Sie bis zu 36 Stunden Zeit, bevor der Verstorbene überführt werden muss.
Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, die für alle weiteren Schritte unbedingt erforderlich ist.
2. Todesfall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz
Hier kümmert sich das medizinische Personal um alle notwendigen medizinischen Veranlassungen.
Als Angehörige müssen Sie in diesem Moment nichts unternehmen, außer das Bestattungshaus Ihrer Wahl
zu beauftragen.
3. Abschied vom Verstorbenen
Hinter dem Wunsch, sich noch einmal von einem geliebten Menschen zu verabschieden, bestehen häufig individuelle Bedürfnisse und individuelle Situationen, die bei jedem anders sind.
Vielleicht hilft es, den Tod zu begreifen und zu verstehen, dass der Mensch nicht mehr zurückkehren wird. Vielleicht möchte man noch einmal Nähe spüren, die Hand zu halten oder auch die Möglichkeit nutzen um Danke zu sagen oder unausgesprochene Worte auszusprechen.
Für viele Menschen ist es wichtig, den Verstorbenen ein letztes Mal selbst zu versorgen – ihn zu waschen, anzukleiden oder liebevoll zuzudecken.
Darin kann sich die Verbundenheit ausdrücken, die über den Tod hinaus bestehen bleibt.
Ein persönlicher Abschied kann Raum geben für Liebe, Dankbarkeit, Traurigkeit, Vergebung und all das,
wofür im gemeinsamen Leben vielleicht keine Gelegenheit mehr war.
Doch nicht jeder Mensch möchte den Verstorbenen noch einmal sehen.
Auch das ist vollkommen in Ordnung.
Manche Menschen möchten die Erinnerung an den geliebten Menschen bewahren, wie sie ihn zu Lebzeiten kannten.
Andere benötigen in dieser Situation Abstand, um sich selbst zu schützen.
Gerne begleiten wir Sie dabei.
Der Abschied kann z.B. an folgenden Orten stattfinden:
Im Abschiedsraum im Krematorium.
Bei Ihnen zu Hause innerhalb der ersten 36 Stunden nach Eintritt des Todes.
Bei uns im Bestattungshaus innerhalb der ersten 36 Stunden nach Eintritt des Todes.
Wird mehr Zeit benötigt, besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, diese Frist durch einen Antrag bei der Ortspolizeibehörde zu verlängern. Wir beraten Sie gerne.
Es gibt einige Dinge, die in den ersten Tagen geregelt werden müssen.
Wir beraten Sie gerne.
Auf Wunsch können wir für Sie gerne Behördengänge erledigen.
4. Behördengänge und Formalitäten
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Bestattungskosten im Überblick
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Bestattungsart
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Antrag auf Graberwerb
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Die Trauerfeier gestalten und organisieren
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Floristik
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Trauerdruck
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Erinnerungen
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Trauercafé planen und organisieren
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Lebensfeier planen und organisieren
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Nachlass
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Aufgaben, die nach der Beisetzung erledigt werden müssen: Steinmetz beauftragen, Grabgestaltung, Grabpflege, Danksagungen
5. Weitere Punkte
Häufige Fragen im Trauerfall
Hier finden Sie erste Antworten und Orientierung in einer schweren Zeit. Wir sind für Sie da, um jeden Schritt gemeinsam zu gehen.